Tz. 332

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", Rn 3.5ff OECD-GL 1995, Rn 2.108ff der OECD-GL 2010, im Detail hierzu s Tz 308ff) kann nur herangezogen werden, wenn sich die Standardmethoden nicht oder nicht verlässlich anwenden lassen. Dies kann bspw bei der Gewinnabgrenzung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen mehreren Konzernunternehmen mit "Entrepreneur"-Funktion der Fall sein (Rn 2.4.6 Verw-Grds, Rn 3.1 OECD-GL 1995), die gemeinsam an der Anbahnung, Abwicklung und an dem Abschluss beteiligt sind, ohne dass Einzelbeiträge abgegrenzt werden können ("Global Trading"). In den GL 2010 wird als weiterer Anwendungsbereich auch die hochintegrierte Tätigkeit wie zB der weltweite Handel mit Finanzinstrumenten genannt (Rn 2.109 OECD-GL 2010). In diesen Fällen sind fremdübliche Gewinnaufteilungsmaßstäbe aufzuzeichnen.

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