Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Internationale Gewinnabgrenzung (IntGA) / 3.4.7 Begriff der Funktionsverlagerung

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tz. 534

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Eine Funktionsverlagerung iSd § 1 Abs 3 S 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs 2 FVerlV). Eine Funktionsverlagerung liegt nach der Ges-Begr auch dann vor, wenn eine Funktion nur zeitweise oder nur tw übergeht. Für das Vorliegen einer Funktionsverlagerung kommt es auch nicht darauf an, ob das verlagernde Unternehmen aus rechtlichen, tats oder wirtsch Gründen dazu in der Lage ist, die Funktion mit eigenen Mitteln selbst weiter auszuüben.

3.4.7.1 Zeitrahmen – die fünfjährige Betrachtung

 

Tz. 535

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Die Funktionsverlagerung muss auch nicht in einem Wj erfolgen, sondern Geschäftsvorgänge vd Wj können wirtsch als Bestandteile einer einheitlichen Funktionsverlagerung zuszufassen sein Deshalb ist eine VZ-übergreifende Betrachtung erforderlich. Nach § 1 Abs 2 S 3 FVerlV sind Geschäftsvorfälle zuszufassen, die innerhalb von fünf Wj verwirklicht werden und sich wirtsch als Bestandteile eines einheitlichen Verlagerungsvorgangs darstellen. Maßgebend kann hierbei nur der objektive Tatbestand sein, die Intention des Unternehmens ist lediglich Indiz.

Gerade in Fällen einer sog schleichenden Verlagerung über mehrere Jahre stellt sich die Frage, wann dann die Funktionsverlagerung zeitlich verwirklicht ist. Dies kann nur der VZ sein, in dem die wes Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

3.4.7.2 Fallgruppen – Überblick

 

Tz. 536

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Hieraus ergeben sich folgende denkbaren Fallgruppen der Funktionsverlagerung:

a) Funktionsausgliederung: In diesem Fall erfolgt eine Verlagerung der Produktion auf einen Eigenproduzenten.
b) Funktionsabschmelzung: Hier erfolgt die Verminderung der Funktion eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger.
c) Funktionsabspaltung: Es erfolgt die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger.
d) Funktionsausweitung: Es erfolgt die Ausweitung eines Auftragsfertigers zum Eigenproduzenten.
e) Funktionsverdoppelung/-vervielfachung: Es erfolgt die Aufnahme einer zusätzlichen Produktion im Ausl ohne Auswirkungen auf den bisherigen Markt.
f) Mitarbeiterentsendungen: Eine Funktionsverlagerung könnte vorliegen, wenn ein entsandter Mitarbeiter (zB Leiter der Forschungsabteilung) anlässlich einer Abordnung zu einer anderen Konzerngesellschaft faktisch Know-how auf das aufnehmende Unternehmen überträgt.
 

Tz. 537

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Wie bereits die Fallgruppen zeigen, ist das Vorliegen einer Funktionsverlagerung unabhängig davon, ob die Gewinnerwartungen des verlagernden Unternehmens steigen (zB Verlagerung der Teilefertigung auf einen Auftragsfertiger mit Vergütung nach der Kostenaufschlagsmethode) oder ob sie gemindert werden (zB bei Umstellung vom Eigenhändler zum Kommissionär).

Mit der Einordnung in die og Fallgruppen wird erfolgt allerdings noch keine abschl Beurteilung iS einer einheitlichen Behandlung. Vielmehr ist zu sehen, dass vd Fallgruppen durch die Sonderregelungen der §§ 1 Abs 6 und 7 bzw § 2 FVerlV aus dem eigentlichen Anwendungsbereich des § 1 Abs 3 AStG herausfallen (s Tz 541). Dies bedeutet allerdings "nur", dass die Ermittlung des Verrechnungspreises nicht auf der Basis der Transferpaketbetrachtung erfolgt, sondern eine Einzelbepreisung erfolgt (idR Kaufpreis eines Einzel-WG oder Lizenzierung).

3.4.7.3 Grundtatbestand: Einstellung oder Beschränkung der Funktion

 

Tz. 538

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Allen vorgenannten Fallgruppen ist gemeinsam, dass eine Funktionsverlagerung nur vorliegt, wenn das verlagernde Unternehmen aufgrund des Vorgangs die betreffende Funktion einstellt oder zumindest einschr. Entscheidender Faktor ist hierbei regelmäßig der Funktions(bzw Produkt)bezogene Umsatz. Zum Sonderproblem der Substitution (Nachfolgeproduktion) s Tz 557. Ein Arbeitsplatzabbau kann zwar Indiz für eine Funktionsverlagerung sein, muss aber nicht tatbestandlich vorliegen. Die Beurteilung beschr sich auf das abgebende inl Unternehmen, es ist nicht erforderlich, dass das aufnehmende ausl Unternehmen mit den übertragenen oder zur Nutzung überlassenen WG und sonstigen Vorteilen die Funktion unverändert wie das verlagernde Unternehmen ausübt.

3.4.7.4 Ausnahmefälle / Fälle untergeordneter Bedeutung

3.4.7.4.1 Das Problem

 

Tz. 539

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Zusätzlich zur Frage, ob überhaupt eine Funktion iS des § 1 Abs 3 AStG vorliegt, stellt sich in der Praxis das Problem, ab welcher betrieblichen Stufe keine (stlich relevante) Funktionsverlagerung mehr vorliegt bzw bis zu welchem Grad der Verlagerung von Aktivitäten Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

 

Beispiel:

IRe interbetrieblichen Kostenaufteilung zwischen einem inl Produktionsmutterunternehmen und seiner ausl Vertriebstochter werden folgende Funktionen bzw Kostenstellen festgestellt:

 
Funktion Untersuchung der "Ansiedlung" (direkte Funktionszuordnung oder wirtschaftliche Kostentragung)
  Hersteller Vertrieb
    direkt Indirekt über Kostentragung
Forschung und Entwicklung      
Design      
Marktforschung      
Marketingkonzepte      
Warenzeichen, -schutz      
Werbung, Messen      
Produktzulassung, Lizenzen      
ProduktEinf      
Transpor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    1.390
  • Trennungsunterhalt / 5 Steuerliche Berücksichtigung
    1.085
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    962
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    851
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    692
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    502
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    472
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    417
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    406
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    402
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    386
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    385
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.6 Hofstelle
    327
  • Einsatzwechseltätigkeit / 2.2 Verpflegungskosten
    325
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    321
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    318
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    315
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    314
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    311
  • Praxisveräußerung und Praxisaufgabe: Voraussetzungen und Tarifprivilegien
    305
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BMF-Referentenentwurf: Neue Funktionsverlagerungs-VO kann Aufwand und Steuerbelastung bei Verrechnungspreisen erhöhen
Stapel Euro Münzen auf Chart
Bild: mauritius images / Wolfgang Filser

Der Referentenentwurf zur neuen Funktionsverlagerungsverordnung enthält einige Verschärfungen. Die Thematik ist für Unternehmen relevant, da die Neufassung ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung der ganzheitlichen Transferpaketbewertung erheblich einschränkt und ihre Nachweispflichten ausweitet. Dies wird langfristig zu einem erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen und Berater führen und kann für einige Unternehmen höhere Exit-Steuern nach sich ziehen.


BMF-Kommentierung: Verrechnungspreise: Angemessene Verrechnungspreise 2023 – neue Verwaltungsgrundsätze
Investment Laptop Zahlen Hände
Bild: AdobeStock

Das BMF hat auf über 800 Seiten die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sicht angemessener Verrechnungspreise dar.  


Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6 Funktion iSd § 1 Abs 3 AStG
Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6 Funktion iSd § 1 Abs 3 AStG

  Tz. 521 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 1 FVerlV – Begriffsbestimmungen (1) 1Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren