Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
Tz. 1052
Stand: EL 81 – ET: 08/2014
Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:
Überblick und Allgemeine Fragen der gew Tätigkeit im Ausl |
BetrSt-Begr |
Gewinnabgrenzung Stammhaus/BetrSt |
Besonderheiten bei Pers-Ges |
Rechtsfolgen |
- Überblick/Prüfungsstufen (s Tz 1050)
- Besteuerungsgrundsätze bei Inl-/-Ausl-BetrSt (s Tz 1056)
- gew Tätigkeit ohne BetrSt (s Tz 164)
- Gewinnzuordnung/-abgrenzung bei Anwendung von DBA (s Tz 1074ff)
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- Allgemeines
- Typenvergleich
- gewerblich tätige Pers-Ges
- gew geprägte/ infizierte Pers- Ges
- atypisch stille Gesellschaften
- Betriebsaufspaltung
- § 50i EStG 2013
- Vermögensverwaltende Gesellschaft
- Sondervergütungen
- ausl Besonderheiten (KSt-Besteuerung im Sitzstaat)
- Besonderheiten bei der Gewinnermittlung
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- St-Freistellung
- St-Anrechnung
- Aktivitätsklausel
- Rückfallklausel
- Remittance Base-Klausel
- Qualifikationskonflikte
- Switch Over-Klausel im DBA und AStG
- nationale Rückfallklausel, (s § 50d Abs 9 EStG)
- Gewerblichkeitsfiktion bei Sondervergütungen
- Finale Verluste
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Tz. 1053
Stand: EL 81 – ET: 08/2014
Die Fin-Verw hat zu den meisten der og Bereiche in den sog BetrSt Verw-Grds (s Schr des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, geändert durch Schr des BMF v 20.11.2000, BStBl I 2000, 1509) umfangreiche Anweisungen herausgegeben, die sich zT von der früheren Praxis unterscheiden bzw zT Nichtanwendungsregelungen zur Rspr enthalten. Zu beachten ist, dass der Abschn "Dotation" – Rn 4.1.3 durch die Verwaltungsgrundsätze-Dotation überholt ist (s Schr des BMF v 29.09.2004, BStBl I 2004, 919).
Die Erl zur Frage der BetrSt-Begr beruhen auf der derzeitigen Rechtslage. Die Arbeiten der OECD zum BEPS-Projekt (Base erosion und Profit shifting = Konzern-St-Gestaltungsmodelle) dürften zeitnah zu einer Ausweitung der Begrifflichkeiten führen (Stichwort: digitale Wirtschaft). Die Überlegungen der OECD(-Überarbeitung des MAK-E 2013) sind im ABC enthalten, da nicht auszuschließen ist, dass ausl Fin-Verw auch "Altjahre" entspr würdigen.
Die in den Verw-Grds dargestellten Gewinnabgrenzungsgrundsätze sind grds durch § 1 Abs 5 AStG 2013, der Übernahme der neuen OECD-Grundsätze, des AOA Konzepts überholt. Allerdings dürfte die Escape-Regelung des § 1 Abs 5 S 8 in der Praxis in der überwiegenden Anzahl der Fälle zur Anwendung der bisherigen Grundsätze führen, wenn der andere Staat den AOA Ansatz (noch) nicht übernommen hat. Die ergänzende RVO zu § 1 Abs 5 AStG liegt zwar im (Anhörungs-)E vor, dürfte aber erst im Oktober/November 2014 in Kraft treten. Die Fin-Verw hat ein zeitnahes BMF-Schr angekündigt.
Zum Sonderthema der grenzüberschreitenden Pers-Ges sind die sog Verwaltungsgrundsätze-Pers-Ges (s Schr des BMF v 16.04.2010, BStB lI 2010, 354) zu beachen, die hinsichtlich vd Grundsatzaussagen jedoch bereits jetzt durch den BFH in Frage gestellt wurden und sich derzeit in Überarbeitung befinden (s Internet-Anhörungsentw des BMF vom 05.11.2013).
Auch das Thema "finale Verluste" ist noch nicht abgeschlossen, eine ges Regelung im 2. Hj 2014 ist wahrscheinlich.
Tz. 1054–1055
Stand: EL 81 – ET: 08/2014
vorläufig frei