Tz. 1056

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Aufgrund des Welteinkommensprinzips ist bei inl Kö mit Ausl-BetrSt ausschl zu prüfen, ob ein DBA als Schrankenrecht die dt Besteuerung beschränkt. Hierzu sind regelmäßig die Fragen der BetrSt-Begr (s Tz 1091ff) und der Vermeidung der Doppelbesteuerung durch St-Freistellung oder St-Anrechnung (Abschn 5) zu prüfen.

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