Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das BZSt an die Länderfinanzbehörden/Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Die Mitteilungen enthalten Name und Anschrift des jeweiligen Steuerpflichtigen sowie den zugeflossenen Zinsbetrag in der jeweiligen Landeswährung.

Die Zinsen unterliegen in Deutschland als Wohnsitzstaat der Besteuerung.

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