Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden. Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Diese Grundsätze ergeben sich aus den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Die Prüfungsstandards regeln einzelne Bereiche einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung.
Weitere Prüfungsstandards des IDW
Neben den in der nachfolgenden Tabelle genannten Standards bestehen Prüfungsstandards des IDW für weitere Sonderfälle, etwa die Prüfung von Banken, Versicherungen, Vereinen oder Stiftungen oder auch für Sonderfragen im Zusammenhang mit der EDV.
Nunmehr finden die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in weitem Umfang unmittelbare Anwendung auch für eine Abschlussprüfung in Deutschland. Die Standards des IDW bilden diese ISA nahezu deckungsgleich ab (ISA DE). Nur in Bereichen, die international nicht bekannt sind, wird es zukünftig noch besondere Standards geben, die rein national sind. Dies betrifft etwa die Prüfung des Lageberichts, den es so in der internationalen Welt der Rechnungslegung nicht gibt. Zudem werden die einzelnen ISA um Randnummern ergänzt, die speziell die deutschen Besonderheiten behandeln. Die ISA (DE) waren erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden, bei denen der maßgebliche Zeitraum am oder nach dem 15.12.2021 begonnen hat. Rumpfgeschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 endeten, sind hiervon ausgenommen. Wenn – wie in den meisten Fällen in Deutschland – das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind die ISA (DE) damit erstmals auf das Geschäftsjahr 2022 anzuwenden gewesen.
Zu den ISA ist kritisch anzumerken, dass diese aufgrund ihrer Länge und Komplexität nur sehr eingeschränkt für die Praxis zu verwenden sind. Für die Prüfung von Jahresabschlüssen im Mittelstand sind sie nur in Ansätzen als hilfreich anzusehen. Bereits die IDW PS waren – was oftmals bemängelt wurde – zu sehr auf die Prüfung großer, insbesondere kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgerichtet. Die ISA (DE) verstärken diesen Trend noch. Dem IDW ist allerdings zugute zu halten, dass es auf die Kritik reagiert hat. Besondere Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen wurden geschaffen. Ob diese allerdings in der Praxis in einem größeren Umfang Anwendung finden, bleibt abzuwarten.
Das IDW hat zudem Prüfungshinweise (PH) erlassen, deren Anwendung zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist. Diese betreffen oftmals abgegrenzte Einzelfragen. Weiterhin hat das IDW Rechnungslegungsstandards (RS) und Rechnungslegungshinweise (RH) veröffentlicht, die oftmals bilanzielle Einzelfragen behandeln. Für die Praxis der Abschlusserstellung sind diese von erheblicher Bedeutung. Schließlich gibt es sog. Standards des IDW (S). Bei diesen sind für die Praxis insbesondere IDW S 1 zur Unternehmensbewertung sowie IDW S 7, der Grundsätze der Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer darstellt, wichtig.