Die sog. Homeoffice-Pauschale wird auf 6 EUR pro Tag angehoben und der Maximalbetrag auf 1.260 EUR pro Jahr erhöht. Üben Stpfl. verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten aus, sind sowohl die Tagespauschale als auch der Höchstbetrag auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen.

Der Abzug der Tagespauschale ist neben dem Abzug von Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder regelmäßiger Arbeitsstätte nur zulässig, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein Abzug ist außerdem zulässig, wenn zusätzlich zu einer Auswärtstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit in der häuslichen Wohnung verrichtet wird.

Die Homeoffice-Pauschale wird durch die Werbungskostenpauschale abgedeckt und nicht zusätzlich gewährt.

Die gesetzliche Neuregelung gilt für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge