Die Vorschriften
- zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und
- zur Inanspruchnahme der neugestalteten Tagespauschale
haben eine in gesetzestechnischer wie rechtspraktischer Hinsicht sinnvolle Neugestaltung erfahren.[36]
Als besonders begrüßenswert erscheint dabei die nunmehr spürbare Erhöhung des jährlichen Maximalbetrages auf 1.260 EUR und die damit einhergehende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität. Auf diese Weise dürfte die Tagespauschalierung einen ausgleichenden und versöhnlichen Beitrag zum Steuerrechtsfrieden leisten.
Service: Vgl. auch Schumann, Das Jahressteuergesetz 2022 – Ertragsteuerliche Neuerungen und Änderungen im Überblick, EStB 2023, 23 abrufbar unter steuerberater-center.de
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