(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:

 

I.

Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres

 

1.

Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr

 

2.

Zwischenausschüttungen

 

3.

Mittelzufluss (netto)

a)

Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen

b)

Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen

 

4.

Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich

 

5.

Ergebnis des Geschäftsjahres

davon nicht realisierte Gewinne

davon nicht realisierte Verluste

 

II.

Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.

 

(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten "4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten" einzufügen.

 

(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge