Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um fest installierte oder nicht fest installierte VuM handelt.[53]

Wenn Lieferung mit GuB, mglw. zwei Umsätze: Werden sie mit GuB geliefert, würde sich daher schon die Frage stellen, ob es sich mehrwertsteuerlich um einen einheitlichen Vorgang handelt oder ob nicht zwei separate Lieferungen vorliegen.

[53] Vgl. zu einer Getreidereinigungs- und -aufbereitungsanlage mit einer Grundfläche von 7m x 23m und einer Höhe von 22m, festen Fundamenten etc. OLG Düsseldorf v. 30.1.1998 – 16 U 12/97. Zum Einbau einer Entrauchungsanlage vgl. BFH v. 28.8.2014 – V R 7/14, juris.

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