Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kein Teileinkünfteverfahren für Dividenden, die als Zinszahlungen an Kommanditisten weitergeleitet werden

Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co.KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene Restgewinne erzielt werden.

 

Sachverhalt

Eine 1971 gegründete GmbH & Co.KG mit 85 Kommanditisten hatte zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit bei ihren Gesellschaftern Darlehen aufgenommen. Investiert wurde über eine ausländische Tochtergesellschaft in ein Ferienzentrum. Im Streitjahr 2010 erhielt die GmbH & Co.KG von ihrer Tochtergesellschaft Dividenden in Höhe von 196.851,55 EUR. Die KG beantragte beim Finanzamt vergeblich, im Rahmen der Gewinnfeststellung den Kommanditisten die teilweise Befreiung nach dem Teileinkünfteverfahren zu gewähren, auch soweit diesen Zinsen für ihre Gesellschafterdarlehen als Gewinnanteil zugerechnet wurden.

 

Entscheidung

Das Finanzgericht vertrat die Auffassung, die Zinsen würden als Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG den Gewinnanteil der Kommanditisten erhöhen. Nach den Umständen des Einzelfalls seien die Darlehen der Gesellschafter nicht als steuerliches Eigenkapital zu behandeln. Da es sich bei den Zinseinnahmen nicht um Dividenden handle, komme das Teileinkünfteverfahren nicht in Betracht.

 

Hinweis

Die gewählte gesellschaftsrechtliche Gestaltung war 1971 vermutlich als Finanzierungsmodell für das Ferienzentrum gewählt worden. Nach der damaligen Rechtslage konnten weder das später eingeführte Teileinkünfteverfahren noch die Abgeltungssteuer einkalkuliert werden. Nicht nur wegen des unbillig erscheinenden Ergebnisses, dass die anteilige Befreiung des Te...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Bilanzänderung nach Aufdecken eines nicht erklärten Veräußerungsgewinns
    3
  • Bürobedarf / 3 Was als Bürobedarf zählt
    2
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    2
  • Checkliste Jahresabschluss 2024 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
    1
  • Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
    1
  • Geschäftsbriefe und Impressum der GmbH: rechtssicher ges ... / 1.3 Immer als Geschäftsbriefe gelten z. B.:
    1
  • Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.16 Sanierungsertrag (Zeile 144)
    1
  • Müllentsorgung
    1
  • Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude des Privatvermögens ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 1 [Lieferungen, ... / 3.2.2.3.4 Bestelleintritt
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 17 [Menschliche O ... / 3 Beförderungen von Kranken und Verletzten mit Spezialfahrzeugen (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)
    1
  • Selbst erstellte Anlagen / 2 Grundsätzliche Aktivierungspflicht von selbst erstellten Anlagen
    1
  • Softwareentwickler ohne Studienabschluss übt keinen "ingenieurähnlichen" Beruf aus
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren / 7 Liefer- und Erwerbsschwellen der EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsstaaten (Stand: 1.8.2025)
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Stichprobeninventur
Stichprobeninventur
Top-Thema
17.09.2025

Rückstellung für unterlassene Instandhaltung
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung
Top-Thema
09.09.2025

Abzinsung von Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht
Abzinsung von Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht
Top-Thema
01.09.2025

Ansammlungsrückstellungen
Ansammlungsrückstellungen
Top-Thema
25.08.2025

Bilanzgestaltung
Bilanzgestaltung
Top-Thema
18.08.2025
1

Zollchaos: Aufgaben im Rechnungswesen
Zollchaos: Aufgaben im Rechnungswesen
Top-Thema
12.08.2025

Work in Process: Richtige Bilanzierung von Produktionsbeständen
Work in Process: Richtige Bilanzierung von Produktionsbeständen
Top-Thema
30.07.2025

Drohverlustrückstellung
Drohverlustrückstellung
Top-Thema
23.07.2025

Zusammenfassende Meldungen innerhalb der EU
Zusammenfassende Meldungen innerhalb der EU
Top-Thema
15.07.2025

Qualität der Lageberichterstattung im Fokus
Qualität der Lageberichterstattung im Fokus
Top-Thema
07.07.2025

Downloads
Sachbezugswerte 2025
Sachbezugswerte 2025
Whitepaper
22.11.2024

Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Whitepaper
22.11.2024

Sozialversicherungswerte 2025 - Leistungsrecht
Sozialversicherungswerte 2025 - Leistungsrecht
Whitepaper
22.11.2024

 Innovative Software für das Controlling
Innovative Software für das Controlling
Whitepaper
24.05.2023

Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
Bilanztraining
Bild: Haufe Shop

Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


FG München 2 K 310/16
FG München 2 K 310/16

Entscheidungsstichwort (Thema) Teileinkünfteverfahren, Sondervergütungen und Gesellschafterdarlehen Leitsatz (redaktionell) 1. Über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 40 EStG (und damit auch über das Abzugsverbot nach § 3c ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Controller Magazin
Controller Magazin 5/2025

Das Controller Magazin liefert Ihnen erstklassige Fachinformationen für Ihre tägliche Controller-Praxis! ...

Personalmagazin
Personalmagazin 10/2025

Personalmagazin ist Deutschlands meistgelesenes Fachmagazin im Personalwesen. ...

Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren