Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2020 bis zum 31.7.2021 abzugeben. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 28.2.2022 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird.
Erweiterte allgemeine Fristverlängerung
Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sah sich der Gesetzgeber veranlasst, auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für 2020 mehrfach zu verlängern. Zunächst wurden die Abgabefristen allgemein um jeweils 3 Monate verlängert (1.11.2021 bzw. 2.11.2021[1] in nicht beratenen Fällen bzw. 31.5.2022 in beratenen Fällen).[2] Und zuletzt wurde die Abgabefrist für Steuerpflichtige, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird, nochmals bis zum 31.8.2022 verlängert.[3]
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