Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
Bei der Bearbeitung und Abwicklung von Kreditgeschäften entstehen den Kreditinstituten Betriebskosten: Z. B. müssen die Kredite regelmäßig überwacht und die Bonitätsprüfung einschließlich des Ratings aktualisiert werden. Gesetzliche Vorschriften (insbesondere die des Kreditwesengesetzes) verpflichten die Kreditinstitute zu regelmäßigen Meldungen und Bewertungen ihrer laufenden Kredite.
Nur die wenigsten Betriebskosten lassen sich einem einzelnen Kreditgeschäft direkt zuordnen. So gibt es sowohl Kosten, die dem Kreditgeschäft als Ganzes zugerechnet werden können (z. B. Personalkosten der Kreditsachbearbeiter), als auch Overheadkosten, die weder einem Kundengeschäft noch dem Nichtkundengeschäft verursachungsgerecht angelastet werden können. Auch diese Kosten müssen aus dem gesamten Betriebsergebnis gedeckt werden. Jedes einzelne Geschäft soll daher einen Deckungsbeitrag zur Abdeckung der Betriebskosten liefern, was im Rahmen der Kalkulation der Konditionen (Margenrechnung) berücksichtigt wird.
Aus diesen Überlegungen ermitteln die Kreditinstitute Vorgaben für eine Mindestmarge, die im Kundengeschäft durchschnittlich erreicht werden soll. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Preisforderungen auch am Markt durchsetzbar sein müssen. Letztendlich orientieren sich die Preise an der Nachfrage oder genauer an der Preiselastizität der Nachfrage. Danach wird die preisliche Belastbarkeit maßgeblich beeinflusst von Faktoren wie der Kundengruppe (mittelständische Firmenkunden, Großunternehmen, institutionelle Kunden etc.), der Kreditart und dem Kreditvolumen sowie der spezifischen Wettbewerbssituation (Konkurrenzverhältnisse, Möglichkeit zur Substitution). Grundsätzlich wird ein Kreditinstitut nur dann zur Kreditvergabe bereit sein, wenn das Geschäft anteilig zur Kostendeckung beiträgt.
Corona-Krise erschwert Kreditvergabe an angeschlagene Firmenkunden
Für viele Geschäftsbanken ist das Kreditgeschäft ein wichtiges Geschäftsfeld. Dennoch preisen Banken Krisen sowie konjunkturelle Schwächephasen ein und reagieren auf Kreditanfragen von Unternehmen entsprechend vorsichtig. Im Zuge der Corona-Krise wurden zahreiche Branchen von den Ratingagenturen herabgestuft, sodass die hiesigen Geldhäuser ihre internen Richtlinien oder Kriterien für die Gewährung von Krediten verschärft haben. Momentan sind es allerdings die gestiegenen Zinsen und die düsteren konjunkturellen Aussichten, die die Kreditvergabe an Firmenkunden erschweren. Unternehmen, die auf ein Darlehen angewiesen sind, ist deshalb dringens zu raten, sich auf das Finanzierungsgespräch gut vorzubereiten und alle erforderlichen kreditrelevanten Unterlagen vollständig und lückenlos zusammenzustellen.