Rz. 139

[Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG. Denkbar ist dies beispielsweise, wenn ein wohnraumgefördertes Grundstück i.S.d. § 15 Abs. 2, 3 oder 4 GrStG zugleich auch dem Denkmalschutz i.S.d. § 15 Abs. 5 GrStG unterliegt.

 

Rz. 140

[Autor/Stand] Bei der Berechnung der Ermäßigung wird gemäß A 15.7 Satz 1 und 2 AEGrStG die kumulierte Ermäßig von 35 % (25 % + 10 %) als Minderung der Steuermesszahl zugrunde gelegt (ermäßigte Messzahl in diesem Fall: 0,34 Promille abzgl. 35 % = 0,221 Promille).

 

Rz. 141

[Autor/Stand] Durch die Kombination von mehreren Ermäßigungstatbeständen kann sich maximal eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl von 35 % ergeben. Die maßgebende Steuermesszahl ist gemäß A 15.7 Satz 3 AEGrStG nicht zu runden.

 

Rz. 142

 

Beispiel:

Ein für Zwecke der Grundsteuer bewertetes Dreifamilienhaus (Mietwohngrundstück) erfüllt die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG und ist zudem mit einem Baudenkmal i.S.d. Saarländischen Landesdenkmalschutzgesetzes bebaut.

Die Steuermesszahl wird nach § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % und nach § 15 Abs. 5 GrStG um weitere 10 % und damit um insgesamt 35 % ermäßigt. Die ermäßigte Steuermesszahl beträgt somit 0,221 Promille (0,34 Promille abzgl. 35 %). Dementsprechend mindert sich auch die Grundsteuerbelastung für das Mietwohngrundstück um 35 %.

 

Rz. 143

[Autor/Stand] Da die Steuerermäßigungen nach § 1 Abs. 2 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 24 GrStG nicht für die Grundstücksarten Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke in Betracht kommen, können für die sog. Nichtwohngrundstücke nicht mehrere Ermäßigungen nebeneinander zur Anwendung gelangen. Die vorstehende Konstellation kann sich somit nur bei den sog. Wohngrundstücken ergeben.

 

Rz. 144

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024

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