Az. ...................... |
URNr. ..................... |
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Muster |
Ü b e r g a b e v e r t r a g |
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Heute, den ............ |
erschienen gleichzeitig vor mir, |
.................. |
(Notar/in in ............) |
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in den Amtsräumen ........................ : |
1. .................. (Übergeber) 2. .................. (Übernehmer) [3. ......(weichende Geschwister), falls Beteiligung am Vertrag, insbesondere durch Abfindungsregelungen gegen Pflichtteilsverzicht] |
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Die Anwesenden sind mir, Notar/in, persönlich bekannt. |
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oder |
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[Die Anwesenden wiesen sich durch Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise aus.] |
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Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich nach Grundbucheinsicht ihre folgenden Erklärungen: |
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I. |
Grundbuchstand |
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Im Grundbuch des Amtsgerichts ......... für ....... , Band......., Blatt ..... sind/ist ......................als Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in ........................... mit folgenden Grundstücken eingetragen: |
Gemarkung................. Fl.Nr.............. ...................... ...................... |
Der vorbezeichnete Grundbesitz ist wie folgt belastet: Abteilung II: .................... Abteilung III: .................... |
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II. |
Übergabe |
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Herr ..... (und Frau ......) |
- Übergeber - |
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übergeben hiermit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge |
an |
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ihre(n) Sohn/Tochter |
Herrn .../Frau..... |
- Übernehmer - |
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zu Alleineigentum |
das in Ziffer I. näher beschriebene landwirtschaftliche Anwesen |
in ...... |
mit allen Rechten und Pflichten, gesetzlichen Bestandteilen und Zubehör. |
Übergeben und aufgelassen sind alle Grundstücke, Miteigentumsanteile, grundstücksgleiche Rechte und Gemeinderechte, die im Eigentum des Übergebers sind oder von ihm mit einem im Grundbuch noch nicht vollzogenen Vertrag erworben wurden, auch wenn sie in dieser Urkunde nicht oder nicht richtig aufgeführt sein sollten, soweit sie nicht ausdrücklich in dieser Urkunde von der Übergabe ausgenommen werden. Der Übernehmer wird unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich und über den Tod des Vollmachtgebers hinaus bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben, die zur Eigentumsumschreibung solcher Objekte erforderlich sind. |
Mitübergeben sind das gesamte beim Anwesen vorhandene lebende und tote land- und forstwirtschaftliche Inventar, insbesondere der gesamte vorhandene Viehbestand, die landwirtschaftlichen Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge und Geräte, die Wirtschaftsvorräte und Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs sowie alle mit dem Betrieb verbundenen Rechte und Anteile. |
Insbesondere werden folgende Rechte bzw. Anteile an den Übernehmer, welcher dies annimmt, mitübertragen und abgetreten: |
(es folgt beispielhafte Aufzählung) |
- Die Milchreferenzmenge zu ...000 kg; die erforderliche Anzeige bei der für den Übergeber zuständigen Landesstelle werden die Beteiligten selbst vornehmen;
- Sämtliche Genossenschaftsanteile an ........ Milchwerke eG samt zugehörigen Lieferrechten; die Anzeige der Abtretung und etwa weiter erforderliche Maßnahmen zur Übertragung werden die Beteiligten selbst veranlassen.
- Die Beteiligung des Übergebers an der GbR unter der Bezeichnung ".....". Diese Gesellschaft hat Grundbesitz, gebucht im Grundbuch von ..... für ......... Es handelt sich dabei um die Grundstücke Fl.Nrn. .............Der Gesellschaftsvertrag liegt dem Notar vor.
- Die Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform. Die erforderliche Anzeige bei der zuständigen Landesstelle werden die Beteiligten selbst veranlassen.
- Mitübergeben ist auch die Hauseinrichtung, nicht aber die zum persönlichen Gebrauch des Übergebers und zur Einrichtung der Austragswohnung des Übergebers benötigten Gegenstände; diese kann der Übergeber frei auswählen; auf Einzelaufführung wird verzichtet.
- .........................
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Nicht mitübergeben sind |
(es folgt beispielhafte Aufzählung) |
- der Pkw ...., amtliches Kennzeichen ..........
- die gemäß diesamtlicher Urkunde URNr. ... vom Heutigen an die weichenden Erben überlassenen Grundstücke Fl.Nr...... und ............. der Gemarkung ...........
- ...........................
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III. |
Gegenleistungen |
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Der Übernehmer verpflichtet sich zu folgenden Gegenleistungen: |
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1. Leibgeding |
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Der Übernehmer gewährt dem Übergeber – mehreren stets als Gesamtberechtigten nach § 428 BGB, nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein – auf Lebenszeit |
unentgeltlich folgendes Leibgeding: |
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a) Wohnungsrecht |
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Der Übergeber erhält das alleinige und ausschließliche Wohnungsrecht im übergebenen Anwesen, und zwar in der abgeschlossenen Wohnung im Erdgeschoss des Wohnhauses, bestehend aus (z. B. Wohnküche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Speisekammer) und dem Recht auf Mitbenutzung aller zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen, insbesondere (z. B. Keller, Garten, Waschküche, Garage, Hofraum usw.). |
Mit dem Recht verbunden ist die Befugnis zur freien Bewegung im gesamten Anwesen mit Ausnahme der Wohnung des Übernehmers. |
Die Austragswohnung muss der Übernehm... |