Diese Zeilen betreffen die Rechtsansprüche bzw. die tatsächlich gewährten Leistungen bei Vollwaisengeld. Der Rechtsanspruch bzw. die tatsächliche Leistung muss weniger als 10.309 EUR betragen; die Anzahl der Personen ist in Zeile 54 einzutragen. Um die Steuerfreiheit zu erhalten, muss bei 88 % der Begünstigten diese Grenze unterschritten werden.

In 12 % der Fälle dürfen die Rechtsansprüche bzw. die tatsächlichen Leistungen mehr als 10.308 EUR, müssen aber weniger als 15.462 EUR betragen haben. Die Zahl der Begünstigten mit Rechtsansprüchen bzw. mit tatsächlichen Leistungen in diesem Rahmen ist in Zeile 54a einzutragen und in Zeile 54c der entsprechende Prozentsatz der Anspruchsberechtigten bzw. Leistungsempfänger zu ermitteln. Diese Personen dürfen nicht mehr als 12 % der Begünstigten sein.

In 4 % der Fälle dürfen die Anspruchsberechtigten bzw. die Leistungsempfänger die Grenze 15.461 EUR überschreiten; eine Höchstgrenze gibt es insoweit nicht. In Zeile 54b ist die Anzahl dieser Personen einzutragen, in Zeile 54d ist der entsprechende Prozentsatz im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Berechtigten bzw. Leistungsempfänger zu ermitteln. Der Prozentsatz in Zeile 54d darf nicht höher sein als 4 %.

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