In dieser Zeile ist in der Hauptspalte der Verlustabzug (Verlustvortrag) in Höhe von 60 % des Betrags aus der Vorspalte in Zeile 26 einzutragen. Dieser Abzug ist zusätzlich begrenzt durch die Höhe des nach dem Vorwegabzug noch vorhandenen Verlustvortrags, also durch den Betrag in Zeile 26 in der Hauptspalte.

Der Betrag aus Zeile 27 ist (zusammen mit dem Betrag aus Zeile 25) zur Minderung des Einkommens in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übertragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge