In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtschaftsjahren zuzuordnen ist (Zeilen 64, 72). Damit wird sichergestellt, dass die Verwendungsreihenfolge bei der Nutzung des EBITDA-Vortrags eingehalten wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 77) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 78 und 79) nicht übersteigen.

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