In dieser Zeile ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb um den nach § 13 GewStDV steuerfreien Teil bei einem Einnehmer einer staatlichen Lotterie zu kürzen. Der Betrag ist daher mit negativem Vorzeichen einzutragen. Die Eintragung hat nur insoweit zu erfolgen, als der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 33 nicht bereits um diese Gewinne gekürzt worden ist.

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