In dieser Zeile ist der im Vz 2020 unter Berücksichtigung der Höchstbeträge abzusetzende Zuwendungsvortrag in der Vorspalte einzutragen. Es ist der niedrigere Betrag aus den Versorgungsleistungen (Zeile 63) und dem festgestellten Zuwendungsvortrag (Zeile 64). Außerdem darf der Abzugsbetrag nicht höher sein als das aus der Überdotierung stammende Einkommen (Zeile 62), kann dies also nur bis auf 0 reduzieren.

Der Betrag ist aus der Vorspalte in die Hauptspalte zu übertragen und mindert dort das zu versteuernde Einkommen.

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