In dieser Zeile sind die in dem Wirtschaftsjahr, das im Vz 2020 endet, geleisteten Versorgungsleistungen abzuziehen. Dies ist der erste Höchstbetrag, um den das steuerpflichtige Einkommen um den Zuwendungsvortrag gemindert werden kann.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge