In diese Zeile ist der Zinsaufwand des laufenden Jahres der Organgesellschaft einzutragen. Es ist wie in Zeile 177 der gesamte Zinsaufwand hinzuzurechnen, der den handels- bzw. steuerbilanziellen Gewinn gemindert hat (Zeile 11). In Zeile 179 ist dann der abzugsfähige Teil des Zinsaufwands wieder abzuziehen.

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