In dieser Zeile sind in der Vorspalte 2 die ausstehenden Einlagen auf das Dotationskapital abzuziehen. Dieser Teil des Kapitals wird aus (künftigen) Einlagen des Rechtsträgers finanziert, braucht also nicht aus eigenen Mitteln des Betriebs gewerblicher Art (steuerliches Einlagekonto, Neurücklagen) dargestellt zu werden.

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