Aufwendungen für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Kanalisation, Straßenreinigung, Schornsteinfeger etc (Betriebskosten) sind WK beim Vermieter. Die auf den Mieter umgelegten Aufwendungen sind dann beim Vermieter als Einnahmen aus VuV zu erfassen.

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