Aufwendungen für die Bewirtschaftung eines Vermietungsobjekts sind WK. Hierzu gehören Wartungsarbeiten bzgl der Heizung, Straßenreinigung, Schornsteinfegerleistungen, Hausverwaltung. Auch die Aufwendungen für die Müllabfuhr, Wasserversorgung, Kanalisation etc sind Bewirtschaftungskosten und als solche WK. Erfolgt eine Umlage auf die Mieter, so bleibt es beim WK-Abzug. Die Einnahmen aus der Umlage sind dann aber als Einnahmen aus VuV zu erfassen.

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