Rn. 74

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 122 EStG regelt, dass die Energiepreispauschale bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (BMF FAQs EPP XI. (Stand 20.07.2022)). Damit wird die mit der Zahlung der Energiepreispauschale intendierte Wirkung auch bei den Empfängern von Sozialleistungen erzielt (BT-Drucks 20/1765, 27).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge