Rn. 53
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Abfindung
- Zahlungen als Abfindung für einen bereits verdienten gewinnabhängigen Tantiemeanspruch (BFH vom 10.10.2001, XI R 50/99, BStBl II 2002, 347; s auch BFH vom 06.11.2022, XI R 2/02, BFH/NV 2003, 745). Der Anspruch stellt keine Gewinnbeteiligung iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG dar, weil er den Arbeitsvertrag und nicht ein Gesellschaftsverhältnis als Grundlage hat (s Rn 49).
- Eine Abfindungszahlung an einen ArbN für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stellt keine Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG dar, wenn Grund für die Aufhebung eine betriebliche Umstrukturierung verbunden mit einem Personalabbau ist und der ArbN ein neues Arbeitsverhältnis eingehen konnte (FG Nds vom 08.02.2018, 1 K 279/17, EFG 2018, 644).
Abstandszahlung
Wird ein langfristiger Tankstellen-Pachtvertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so stellt die von dem Pächter (Mineralölgesellschaft) gezahlte Abstandszahlung, die das Erfüllungsinteresse des Verpächters an einem einzelnen iRd gewerblichen Betätigung (Tankstelle, Reparaturwerkstatt, Kfz-Handel) abgeschlossenen Vertrag abgilt, bei diesem weder eine Entschädigung nach Buchst a noch nach Buchst b des § 24 Nr 1 EStG dar (BFH vom 27.11.1991, X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).
Betriebsverlegung
Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht aufgegeben, wenn die Produktion nur in einem bestimmten Ort eingestellt, jedoch im Wege der Betriebsverlegung anderen Ortes wieder aufgenommen wird. Es erscheint allerdings möglich, dass eine Entschädigung auch bei einer zunächst erwogenen Betriebsverlegung zumindest teilweise als Ersatz für entgehende Einnahmen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG geleistet wird (BFH vom 28.09.1987, VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).
Milchaufgabevergütung
Eine Vergütung für die Aufgabe der Milchproduktion unterfällt dann nicht § 24 Nr 1 Buchst b EStG, wenn der StPfl die Milchproduktion nicht insgesamt aufgegeben hat (BFH vom 24.08.2000, BStBl II 2003, 67).
Milchlieferungsrecht
Der Verkaufserlös für ein Milchlieferungsrecht stellt keine Entschädigung dar. Er wird nicht für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gezahlt (BFH vom 17.04.2007, IV B 91/06, BFH/NV 2007, 1853).
Transferkurzarbeitergeld
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld gemäß § 110 SGB III, § 111 SGB III werden nicht für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gezahlt, sondern stellen Vergütungen im neu zustande gekommenen Arbeitsverhältnis dar (FG Köln vom 06.12.2017, 14 K 1918/17, EFG 2018, 540).
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe für eine nicht zustande gekommene Bürogemeinschaft stellt keine Entschädigung dar, weil es an einem Interesse des Leistenden an der Nichtausübung der Tätigkeit fehlt (FG He vom 27.06.2012, 11 K 459/07, EFG 2013, 37).
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Nichtfortsetzung des Kapitalnutzungsverhältnisses ist keine Aufgabe einer Tätigkeit iSd Vorschrift, deshalb greift § 24 Nr 1 Buchst b EStG bei Vorfälligkeitsentschädigungen nicht ein (BFH vom 10.03.1992, VIII R 66/89, BStBl II 1992, 1032).