Rn. 35b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Leistungen aus einer Krankenversicherung sind keine beim Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG anrechenbaren Bezüge iSd § 33a Abs 1 S 5 EStG (H 33a.1 EStH 2021 "Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge" iVm R 33a.1 Abs 3 S 4 Nr 4 EStR 2012).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge