Rn. 38

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Leistungen aus einer solchen erfasst § 3 Nr 1 Buchst a Fall 3 EStG nicht. Für die Frage der steuerlichen Behandlungen von Leistungen aus derselben ist wie folgt zu unterscheiden:

 
Unfallversicherung gehört zum BV Unfallversicherung gehört zum PV
Die Leistungen sind stpfl BE (BFH BStBl II 1972, 536), die Versicherungsprämien sind BA. Versicherungsprämien, die der ArbG für seine ArbN entrichtet, sind beim ArbG BA. Daran ändert nichts, dass die Versicherungsleistungen beim ArbN steuerfrei sind (glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 8 (41. Aufl 2022); Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 11; Schmitz, FR 1990, 478).

Erfolgt die Leistung als

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