Rn. 604

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Dazu gehören (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 7):

  • Fernzüge der DB (ICE, IC, EC, Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und mit festgelegten Haltepunkten)
  • vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge und schnell fahrende Fernzüge anderer Anbieter, zB TGV, Thalys.
 

Rn. 604a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können (§ 42 S 1 PBefG). Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind (§ 42 S 2 PBefG).

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