Rn. 604
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Dazu gehören (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 7):
- Fernzüge der DB (ICE, IC, EC, Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und mit festgelegten Haltepunkten)
- vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge und schnell fahrende Fernzüge anderer Anbieter, zB TGV, Thalys.
Rn. 604a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können (§ 42 S 1 PBefG). Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind (§ 42 S 2 PBefG).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen