Rn. 1331

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgruppen verhindert werden, s BT-Drucks 16/10351, 15.

 

Rn. 1332

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Daraus folgt (in ABC-Form):

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