Rn. 14b

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

Darin, dass § 3b EStG tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, nicht steuerfrei stellt, sah der BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730 nicht als einen Verstoß gegen Art 3 Abs 2 GG o gegen Art 141 EGV (jetzt Art 157 AEUV) oa europarechtliche Vorschriften.

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