Schrifttum:
W. Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland u Europa 2005;
Herzig, IAS/IFRS u steuerliche Gewinnermittlung WPg 2005, 211;
U. Prinz, Maßgeblichkeit versus eigenständige StB, FS Raupach 2006, 270;
Hennrichs, Neufassung der Maßgeblichkeit gem § 5 Abs 1 EStG nach dem BilMoG, Ubg 2009, 593, Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836;
Strahl, Steuerliche Bezüge des BilMoG in KÖSDI 2009, 16, 642;
Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer der Rechtswissenschaft, Zur Maßgeblichkeit der HB für die steuerliche Gewinnermittlung, DB 2009, 2570;
Hoffmann, Gewinnermittlung durch Un-Vermögensvergleich, StuB 2009, 447;
Dörfler/Adrian, Steuerbilanzpolitik nach BilMoG, Ubg 2009, 385;
Herzig/Briesemeister, Unterschiede zwischen HB u StB nach BilMoG, WPg 2010, 63;
Anzinger/Schleiter, Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nach dem BilMoG, DStR 2010, 393;
Scheffler, Neuinterpretation des Maßgeblichkeitsprinzips, StuB 2010, 295;
Hoffmann, Wie viele Bilanzen verträgt die Wirtschaft?, StuB 2010, 209;
Ernsting, Steuerbilanzpolitik unter dem BilMoG einschließlich Ausschüttungssperren, StbJb 2010/2011, 219;
Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerliche Gewinnermittlung – Das Beispiel der Teilwertabschreibung, DStR 2011, 534;
Herzig, Erfahrungen mit dem BilMoG aus steuerlicher Sicht, DB 2012, 1343;
Velte, Fiskalpolitische Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung?, StuW 2013, 197;
Kahle, Entwicklung der StB, DB 2014 Beilage Nr 4;
v Wolfersdorff, Steuerbilanzielle Gewinnermittlung – Stand und Entwicklungsperspektiven aus deutscher und europäischer Sicht, Düsseldorf 2014;
Velte, Entwicklung und Perspektiven des Maßgeblichkeitsprinzips – Das Ende eines deutschen Sonderwegs?, Ubg 2015, 265;
Hiller/Baschnagel/Eichholz, Reformbedarf des Maßgeblichkeitsprinzips – Quo vadis, Maßgeblichkeit?, StuB 2016, 694;
Marx, Bedeutung der GoB im geltenden Steuerbilanzrecht, FR 2016, 389;
Prinz, Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, DB 2016, 9;
Scheffler, Bestandsaufnahme zur Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips, DK 2016, 482;
Weber-Grellet, Entwicklungstendenzen und Zukunftsperspektiven des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, DB 2016, 1279;
Marx, Maßgeblichkeit des Handelsbilanzansatzes für Rückstellungen in der StB? – Zugleich Anmerkungen zum Urt des FG RP v 07.12.2016, 1 K 1912/14, StuB 2017, 449;
Ballwieser, Steuerliche Gewinnermittlung: Plädoyer für die Maßgeblichkeit, in: Kahle/Overesch/Ruf/Spengel (Hrsg.), Kernfragen der Unternehmensbesteuerung – Symposium für Ulrich Schreiber zum 65. Geburtstag, 2017, 103;
Prinz, Differenziertes Maßgeblichkeitsverständnis im Steuerbilanzrecht – Ein Standpunkt aus Praktikersicht, StuB 2017, 689;
Meyering/Gröne, Die GoB als verkanntes Problem bei einer Aufgabe der Maßgeblichkeit, StuW 2018, 28.
Verwaltungsanweisungen:
BMF vom 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 (Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung).
1. Rechtsentwicklung
Rn. 325
Stand: EL 134 – ET: 02/2019
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz stellt das seit mehr als 100 Jahren arbeitende Scharnier zwischen HB u StB dar. Die Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze bzw an den nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten JA war ursprünglich wesentlich durch Vereinfachungsaspekte motiviert. Mit der Erfüllung der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten sollte zugleich die steuerliche Gewinnermittlung abgedeckt und eine doppelte Gewinnermittlung vermieden werden. Neben Vereinfachungserwägungen wurde dem Maßgeblichkeitsgrundsatz eine Schutzfunktion gegen (übermäßigen) fiskalischen Zugriff zugewiesen. In seiner Grundidee bewirkt der Maßgeblichkeitsgrundsatz, dass der Fiskus als "stiller Gesellschafter" hinsichtlich seiner Teilhabe am Erfolg des Unternehmens nicht besser gestellt wird als der Anteilseigner (Döllerer, BB 1971, 1333).
Da die der steuerlichen Gewinnermittlung zu Grunde liegende HB zugleich Informationsgrundlage für Gesellschafter und Gläubiger sowie Ausschüttungsbemessungsgrundlage ist, leistet die Anbindung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen GoB aus fiskalischer Sicht zugleich eine wesentliche Glaubwürdigkeitskontrolle (Thiel, Bilanzrecht, 4. Aufl 1990, 90) und erzeugt damit potenziell ein Gleichgewicht zwischen Fiskal- und Gläubigerinteressen.
Die Maßgeblichkeit der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ist seit dem EStG 1934 in § 5 Abs 1 EStG verankert. Wesentliche Meilensteine in der Fortentwicklung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes waren
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die Auslagerung maßgeblichkeitsbrechender steuerrechtlicher Gesetzesvorbehalte in § 5 Abs 4 EStG (heute Abs 6) mit dem EStG 1969, |
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die Einführung des Grundsatzes der sog umgekehrten Maßgeblichkeit im Zuge der zuvor verabschiedeten Transformation der 4. EG-Bilanzrichtlinie in das deutsche HGB (BiRiLiG) mit dem EStG 1990, durch die steuerrechtliche Subventionsnormen (zB § 6b EStG) in die HB transportiert wurden, da deren Berücksichtigung in der StB eine vorgängige Berücksichtigung in der HB erforderlich machte ("St... |