Rn. 73

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 42 (Mai 2022); Gödtel in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Geserich, § 42g EStG Rz 33 (6. Auflage); aA Hartz/Meesen/Wolf, ABC-Führer LSt, "LSt-Nachschau" Rz 15 (November 2013). Dies gilt auch dann, wenn die Lohnbuchhaltung elektronisch geführt wird. In diesem Fall kann der mit der LSt-Nachschau Beauftragte allerdings einen Ausdruck der gespeicherten Daten verlangen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 42 (Mai 2022). Zudem besteht die Möglichkeit des Übergangs zur LSt-Außenprüfung, in der das Recht der FinVerw zum digitalen Datenzugriff besteht, Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022).

Fraglich ist, ob die LSt-Nachschau sich auf die ab dem 01.01.2018 bestehende Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung der (isolierten) Daten des Lohnkontos per digitaler Lohnschnittstelle beziehen kann, bejahend Gödtel in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, § 42g EStG Rz 21 (7. Aufl), verneinend Hilbert, NWB 2015, 3377, 3380. Die VO-Ermächtigung in § 41 S 7 EStG und die dortige ausdrückliche Erwähnung der LSt-Nachschau sprechen dafür, dass ein Zugriffsrecht des mit der LSt-Nachschau Beauftragten auf die Daten des Lohnkontos per digitaler Schnittstelle auch ohne Zustimmung des von der LSt-Nachschau Betroffenen besteht.

 

Rn. 74–78

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

vorläufig frei

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