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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4a ... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Prof. Dr. Simone Briesemeister
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Rn. 10

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

§ 2 Abs 7 S 2 EStG bestimmt als Einkünfteermittlungszeitraum das Kj. Die Vorschrift wird für abweichende Wj durch § 4a EStG ergänzt, der den Gewinn – der Grundregel des § 2 Abs 7 S 2 EStG entsprechend – Kj zuordnet.

§ 6b EStG: Für die sechsjährige Zugehörigkeitsfrist iS § 6b Abs 4 Nr 1 EStG kommt es auf die Anzahl der Wj (einschließlich Rumpf-Wj) nicht an; es muss sich um volle sechs (Zeit-)Jahre ab Zurechnung des WG zum StPfl handeln (Schiessl in Brandis/Heuermann, § 6b EStG Rz 139 (Dezember 2022)). Die vier- bzw sechsjährige Reinvestitionsfrist iSd § 6b Abs 3 S 2 EStG hingegen stellt auf Wj ab. Rumpf-Wj (etwa wegen Umstellung des Gewinnermittlungszeitraums) gelten als Wj und führen zu einer Verkürzung des Übertragungszeitraums (FG Bremen v 30.6.1994, 1 90 130 K 1, EFG 1995, 471 rkr; BFH v 23.04.2009, IV R 9/06, BStBl II 2010, 664). Eine Verlängerung aus Billigkeitsgründen lehnt die Rspr ab (FG Bremen v 30.6.1994, 1 90 130 K 1, EFG 1995, 471 rkr).

§ 7g EStG stellt sowohl für die Gewinngrenze EUR 200 000, die Investitionsfrist als auch für die Verbleibens-/Nutzungsfrist auf Wj ab. Ein Rumpf-Wj ist ein volles Wj in diesem Sinne (BFH v 10.11.2004, XI R 69/03, XI R 69/03, BStBl I 2005, 596; FG D’dorf v 26.03.2012, 6 K 4454/10, K, F, EFG 2012, 1484; OFD Münster v 09.06.2011, DStR 2011, 2001).

§ 15 Abs 3 Nr 1 Alt 2 EStG ordnet die gewerbliche (Aufwärts-)Infektion für PersGes an, die gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer anderen PersGes beziehen. Wann die gewerblichen Einkünfte aus der Untergesellschaft "bezogen" sind, bestimmt sich nach § 4a EStG (s Rn 80 ff; dazu Richter/Chuchra/Dorn, DStR 2016, 2944). Die Infektionswirkung wird nicht bereits durch die Beteiligung an einer PersGes als solche ausgelöst, sondern erst durch den Bezug ...

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