Schrifttum:
Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6;
Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14;
Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14;
Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffahrtsunternehmens 1998, DStR 30/1998, 1122;
Lindberg/Weiland, Seminar zum SeeschifffahrtsanpassungsG am 19.04.1999 in Hamburg, Hamburg 1999;
Hildesheim, Die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach der Tonnage (§ 5a EStG) 1999, DStZ 1999, 283;
Bering, Die Tonnagesteuer nach dem SeeschifffahrtsanpassungsG, IWB, Gruppe 3, 1175;
Heller, Steuerliche Änderungen beim Betrieb von Handelsschiffen 1999, NWB, Fach 2, 7059;
Voss/Lingen, Anmerkungen zum BMF-Schreiben über die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG 1999, DB 35/1999, 1777;
Schultze, Zweifelsfragen zur Besteuerung von Seeschiffen im internationalen Verkehr ("Tonnagesteuer") 1999, FR 18/1999, 978;
Schultze/Fischer, Bildung von Steuerrückstellungen für zukünftige Steuerbelastungen beim Übergang zur "Tonnagesteuer" (§ 5a EStG) und Auswirkungen auf das verwendbare Eigenkapital 2000, DStR 8/2000, 309;
Rubbens/Stevens 1999, Einführung der deutschen Tonnagesteuer: Eine vergleichende Darstellung mit der niederländischen Regelung, IStR 1/2000, 1;
Kranz, Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) – Überlegungen zum sachlichen Umfang des pauschal ermittelten Gewinns, DStR 29/2000, 1215;
Jacobs, Raus aus der Tonnagesteuer. Zum Teilwertansatz beim Wechsel von der Tonnagesteuer zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich, DB 2014, 863;
Giese, KapErtr unter Tonnagebesteuerung, DStR 2015, 107;
Dissars, Aktuelle Fragestellungen bei der Tonnagesteuer – KapErtr, Schiffshandel und Rückoption, FR 2016, 395;
Schneider, Ausschüttung und Rückforderung von Liquiditätsüberschüssen bei Schifffonds, DStR 2017, 548;
Bruns, GewSt bei Sondervergütungen vor Indienststellung und nach Schiffsverkauf (§ 5a EStG), DStR 2018, 441.
Verwaltungsanweisungen:
BMF vom 24.06.1999, BStBl I 1999, 669 (Einführungsschreiben zur Anwendung der Tonnagesteuer);
BMF vom 24.03.2000, BStBl I 2000, 453 (Auswirkungen bei der KSt);
BMF vom 25.05.2000, BStBl I 2000, 809 (zur Auslegung des Begriffs des Erstjahrs iSd § 5a Abs 3 EStG);
BMF vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 (Einführungsschreiben zur Anwendung der Tonnagesteuer),
BMF vom 31.10.2008, BStBl I 2008, 956 (Einführungsschreiben zur Anwendung der Tonnagesteuer);
FinMin SchlH vom 05.01.2015, VI 307-S 2133a-008, DStR 2015, 2552 (Auflösung von Unterschiedsbeträgen gemäß § 5a Abs 4 S 3 Nr 2 EStG; Einordnung der darauf entfallenden GewSt als Insolvenz- bzw als Masseforderung);
BMF vom 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 aktualisiertes Einführungsschreiben zur Anwendung der Tonnagesteuer;
H 5a EStH 2022.
I. Allgemeines
A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck
Rn. 1
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (SeeschifffahrtsanpassungsG) vom 09.09.1998, BStBl 1998, 1158 (BGBl I 1998, 2860) ist mit dem § 5a EStG eine pauschale Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit der im Betrieb geführten Tonnage geschaffen worden.
Durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurden diverse steuerliche Sonderbestimmungen zugunsten der deutschen Seeschifffahrt abgeschafft. So wurde die Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven (§ 6b EStG), die Tarifbegünstigung des § 34c Abs 4 EStG und die Anwendung des halben Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne abgeschafft (mit § 34 Abs 3 EStG idF StSenkErgG wurde der halbe Steuersatz auf Veräußerungsgewinne mit Wirkung ab 01.01.2001 wieder eingeführt). Die Abschaffung dieser Sonderbestimmungen gab Anlass zu ernsthafter Sorge um die Zukunft des Seeschifffahrt-Standortes Deutschland (BT-Drucks 480/97).
Gleichzeitig verbesserten europäische Nachbarn systematisch die Rahmenbedingungen für ihre internationale Seeschifffahrt. Inzwischen ist die pauschale Besteuerung der Einkünfte aus internationaler Handelsschifffahrt europäischer Standard (Norwegen, Niederlande, Großbritannien, Dänemark, Irland, Italien, Spanien, Finnland, Zypern, Griechenland, Schweden, Frankreich, Belgien, Lettland und Malta).
Das Gutachten "Die Wettbewerbssituation deutscher Schifffahrtsunternehmen im Hinblick auf die aktuelle Situation (1997–1999) und den Faktor Arbeit auf Seeschiffen im Vergleich zu niederländischen Schifffahrtsunternehmen" der C&L Deutsche Revision geht deshalb zu Recht davon aus, dass ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen eine Ausflaggungs- und Abwanderungswelle zum Verlust von 6 000 Arbeitsplätzen für deutsche Seeleute eingetreten wäre. Dies würde auch die Arbeitsplätze in den Werften, bei den Schiffsausrüstern und Charterern, in den deutschen Häfen und nicht zuletzt in der mit der Seeschifffahrt verbundenen Verkehrswirtschaft bedrohen und zu weiteren st...