Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer) veröffentlicht.

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen

In dem Schreiben wird zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG) erläutert:

  • Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 1 EStG)
  • Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Abs. 2 EStG)
  • Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 3 EStG)
  • Unterschiedsbetrag
  • Gesellschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (§ 5a Abs. 4a EStG)
  • Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG
  • Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)

Weitere Ausführungen betreffen die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie Anwendungsregelungen.

BMF, Schreiben v. 10.7.2023, IV C 6 - S 2133-a/20/10001 :003, veröffentlicht am 28.8.2023


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