Tonnagesteuer nach § 5a EStG

Die Finanzverwaltung hat ein Entwurfsschreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, der sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG, an verschiedene Verbände versandt.

Entwurfsschreiben an Verbände

Die Verbände können bis 25.1.2023 Stellung beziehen. In dem umfangreichen Schreiben geht es um die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG). Dabei wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:

  • Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 1 EStG)
  • Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Abs. 2 EStG)
  • Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 3 EStG)
  • Unterschiedsbetrag (§ 5a Abs. 4 EStG)
  • Gesellschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (§ 5a Abs. 4a EStG)
  • Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1, § 5 EStG
  • Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Zeitliche Anwendung

BMF, Entwurfsschreiben v. 15.12.2022


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