Stand: EL 106 – ET: 08/2014

§ 61 EStG "Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren" wurde durch das G zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v 23.06.1993, BGBl. I 1993, 944 gemeinsam mit § 32c EStG aF in das EStG aufgenommen. Diese Vorschriften setzten die damalige Übergangsregelung zur Freistellung des Existenzminimums von StPfl mit niedrigem Einkommen für das LSt-Abzugsverfahren um und galten für die VZ 1993 – 1995. § 61 EStG wurde durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGB1 I 1995, 1250 mit Wirkung ab 01.01.1996 aufgehoben. Ab 1996 regelt§ 32a Abs 1 EStG das steuerfrei zu stellende Existenzminimum durch Ansatz des Grundfreibetrags.

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