Rn. 1

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1 S 1 EStG regelt, welche Personen Anspruch auf das Kindergeld nach dem X. Abschnitt haben. Hinsichtlich der Kinder, für die ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld bestehen kann, verweist § 62 Abs 1 EStG auf § 63 EStG, der die berücksichtigungsfähigen Kinder benennt.

 

Rn. 2

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1 S 2 EStG nennt als weitere Voraussetzung, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene ID-Nr (§ 139b AO) identifiziert wird, wobei die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf Monate zurückwirkt, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 S 1 EStG vorliegen (§ 62 Abs 1 S 3 EStG).

 

Rn. 3

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1a S 1 EStG bestimmt, dass ein Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaats oder eines EWR-Staats für die ersten 3 Monate ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland keinen Anspruch auf Kindergeld hat.

 

Rn. 4

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1a S 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu § 62 Abs 1a S 1 EStG und regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen für die ersten 3 Monate ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein Kindergeldanspruch für gegeben ist, s Rn 35.

 

Rn. 5

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1a S 3 EStG regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaats oder eines EWR-Staats nach Ablauf von 3 Monaten ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland keinen Anspruch auf Kindergeld hat.

 

Rn. 6

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 1a S 4 EStG bestimmt, dass die Prüfung der Voraussetzungen nach § 62 Abs 1a S 2 u S 3 EStG durch die Familienkasse in eigener Zuständigkeit erfolgt.

 

Rn. 7

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Aus § 62 Abs 1a S 5 u 6 EStG ergeben sich für die Familienkasse Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde für den Fall, dass die Familienkasse nach Prüfung der Voraussetzungen nach § 62 Abs 1a S 2 u S 3 EStG die Kindergeldfestsetzung ablehnt.

 

Rn. 8

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

§ 62 Abs 2 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen einem nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer, der die Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 Abs 1 EStG erfüllt, ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG zusteht.

 

Rn. 9

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

vorläufig frei

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