Rn. 11
Stand: EL 173 – ET: 06/2024
Kindergeld iSd § 76 S 2 Nr 1 und 2 EStG ist neben dem Kindergeld nach § 66 EStG auch
- das Teilkindergeld nach § 65 Abs 2 EStG,
- das Differenzkindergeld nach Art 68 VO (EG) Nr 883/2004 sowie
- das Kindergeld nach den Abkommen über soziale Sicherheit, Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 8 (06/2020).
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