Rn. 9
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Beide Begriffe sind nicht identisch, da sonst § 7a Abs 3 EStG nicht erklärbar wäre, der sich ausschließlich auf die erhöhten Absetzungen bezieht. Zu unterscheiden sind daher:
Erhöhte Absetzungen | Sonderabschreibungen | ||||||||||
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treten an die Stelle der "normalen" AfA | kommen zur "normalen" AFA hinzu | ||||||||||
Formulierungsbeispiele:
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Formulierungsbeispiele:
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