Rn. 9

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Beide Begriffe sind nicht identisch, da sonst § 7a Abs 3 EStG nicht erklärbar wäre, der sich ausschließlich auf die erhöhten Absetzungen bezieht. Zu unterscheiden sind daher:

 
Erhöhte Absetzungen Sonderabschreibungen
treten an die Stelle der "normalen" AfA kommen zur "normalen" AFA hinzu

Formulierungsbeispiele:

(1) § 7h Abs 1 S 1 EStG: "abweichend von § 7 Abs 4 5 EStG")
(2) § 7i Abs 1 S 1 EStG: "abweichend von § 7 Abs 4 5 EStG")

Formulierungsbeispiele:

(1) § 7g Abs 5 EStG: "neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs 1 Abs 2 EStG"
(2) § 7b Abs 1 S 1 EStG: "neben der Absetzung nach § 7 Abs 4 EStG"
(3) § 7c Abs 1 S 1 EStG: "neben der Absetzung nach § 7 Abs 1 EStG"

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