Rn. 675

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Eine weitere Gesetzesänderung erfolgte durch das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 20.12.2000 (BGBl I 2000, 1918): Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale kommt seitdem auch beim Abzug von Aufwendungen bei Familienheimfahrten zur Anwendung. Mit HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) wurde die Höhe der Pauschale auf 0,30 EUR je Entfernungskilometer herabgesetzt.

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