Rn. 20

Stand: EL 135 – ET: 04/2019

Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird.

 

Rn. 21

Stand: EL 135 – ET: 04/2019

Handelt es sich bei dem Altersvorsorgevertrag um einen nach § 1 Abs 1a S 1 Nr 3 AltZertG zertifizierten Vertrag (vorfinanzierter Bausparvertrag), ist der Einsatz des im Bausparvertrag angesparten geförderten Kapitals als Tilgungsleistung keine unzulässige Übertragung (vgl BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 Rz 283).

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