Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*]

Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits dann, wenn Geschäftsführung und Steuerberater sich gar nicht über die Krisensituation bewusst sind. Der Steuerberater ist in der schwierigen Situation, dass er sich nicht nur gegenüber potentiellen Ansprüchen des Insolvenzverwalters der möglicherweise später insolventen GmbH schützen muss, sondern auch mit Vorwürfen/Inanspruchnahmen seitens der Geschäftsführung rechnen muss. Ziel dieses Beitrags ist es, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung die Haftungsszenarien einerseits und Schutzmöglichkeiten andererseits insbesondere für die Fälle aufzuzeigen, in denen neben dem Insolvenzverwalter auch die Geschäftsführung den Steuerberater haftbar machen will.

[*] Tobias Kordes LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln. Die Kanzlei ist u.a. spezialisiert auf die Abwehr von Regressansprüchen gegen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Organe von Gesellschaften.

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