Das Steuerrecht kann Unternehmen steuerliche Anreize bieten, um in umweltfreundliche Technologien und Infrastrukturen zu investieren. Beispielsweise können Steuervergünstigungen für Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen[1] Unternehmen dazu ermutigen, ihre ökologischen Auswirkungen zu verringern.[2]

So können zum Beispiel Unternehmen, die in Energieeffizienzmaßnahmen investieren, steuerliche Vorteile erhalten. Dies kann beispielsweise den Austausch ineffizienter Maschinen gegen energieeffizientere Modelle oder die Verbesserung der Gebäudeisolierung umfassen. Ein weiteres Beispiel sind Steuererleichterungen für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit investieren. Diese Maßnahmen fördern Innovationen und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, was langfristig zu einer Reduzierung der ökologischen Auswirkungen führt. Insgesamt tragen diese Steuervergünstigungen dazu bei, dass Unternehmen sowohl ökologisch verantwortungsbewusst handeln als auch wirtschaftlich erfolgreich sind. Durch die Förderung von umweltfreundlichen Investitionen unterstützt das Steuerrecht somit die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

[1] § 35c EStG regelt beispielsweise Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
[2] Auf Antrag wird für bestimmte versteuerte Energieerzeugnisse nach Maßgabe des § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) eine teilweise Steuerentlastung gewährt, wenn diese durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder durch ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet worden sind.

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