Auch das nationale Gesellschaftsrecht kann Anforderungen an Unternehmen stellen, um transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten zu berichten. Dies kann dazu beitragen, die Stakeholder über die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen zu informieren und die Rechenschaftspflicht der Unternehmen zu erhöhen. Eine verbesserte Transparenz und Berichterstattung können dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen zu stärken und den Druck auf Unternehmen zu erhöhen, verantwortungsvoll zu handeln.

Gem. § 289c HGB sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, in ihrem Lagebericht Informationen über nichtfinanzielle Aspekte zu veröffentlichen. Dazu zählen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, Maßnahmen gegen Korruption sowie die Förderung von Diversität im Unternehmen. Des Weiteren müssen Unternehmen im Risikobericht, als Bestandteil des Lageberichts nach § 289 Abs. 2 HGB, nichtfinanzielle Risiken darstellen, die sich aus Umwelt- und Sozialaspekten ergeben können. Diese Maßnahme trägt dazu bei, Transparenz zu schaffen und Nachhaltigkeitsrisiken angemessen zu berücksichtigen. Auch im Bereich der Corporate Governance ist die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte von Bedeutung. Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sollte nachhaltige Prinzipien in ihre Grundsätze und ihr Management integrieren. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das HGB fördert somit eine ganzheitliche und verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Dies trägt zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bei.

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