Entscheidungsstichwort (Thema)

Finanzielle Umstände, die den Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtfertigen

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind.
  2. Vermögensverfall ist zu vermuten, wenn über das Vermögen des Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  3. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters als geordnet anzusehen sind.
  4. Die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ergibt sich bereits allein aus der Nichtabführung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie von Sozialabgaben.
 

Normenkette

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 11.01.2007; Aktenzeichen VII B 43/06)

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater.

Der am…geborene Kläger schloss im Jahre .. sein Studium der Betriebswirtschaft als Dipl.-Volkswirt ab. Er war zunächst als Sachbearbeiter in der freien Wirtschaft tätig. Am… bestellte ihn der Niedersächsische Minister der Finanzen zum Steuerberater. Der Kläger begründete seine berufliche Niederlassung in Hannover. Am…wurde die Kanzlei des Klägers im Rahmen des am…eröffneten Insolvenzverfahrens von einer Steuerberater-GbR übernommen. Der Kläger ist seit dem…für diese Gesellschaft freiberuflich tätig.

... erfuhr die Beklagte von den vollstreckbaren Steuerrückständen des Klägers i.H.v. insgesamt… EUR. Der Kläger schuldete u.a. Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Die Steuerrückstände stiegen in der Folgezeit weiter an. Tilgungsvereinbarungen mit den Finanzämtern hielt der Kläger nicht ein. Mit Beschluss vom…eröffnete das Amtsgericht…das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers (Geschäftsnr. ...). Der Entscheidung lag das Gutachten des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…zugrunde. Dieser stellte einen Wert des Aktivvermögens i.H.v. ... EUR und nach Abzug Rechte Dritter ein Aktivvermögen von insgesamt ... EUR fest. Die Verbindlichkeiten erfasste er mit ... EUR wovon unter Berücksichtigung der genannten Rechte Dritter ... EUR verblieben. Unter den Verbindlichkeiten erfasste es auch rückständige Sozialabgaben i.H.v. ... EUR sowie Steuern und Abgaben i.H.v. ... EUR. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Kläger zahlungsunfähig, aber eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden war.

Die Beklagte hörte den Kläger zu dem Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall an. Sie verwies auf die aktuellen Steuerrückstände i.H.v. ... EUR und auf die nach dem vorliegenden Insolvenzplan im laufenden Insolvenzverfahren angemeldeten Verbindlichkeiten i.H.v. ca. ... EUR. Der Kläger äußerte sich nicht.

Mit Bescheid vom…widerrief die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfall. Sie verwies auf die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Weiter führte die Beklagte aus, angesichts der anstehenden Verbindlichkeiten, die sie im Einzelnen auflistete, befinde sich der Kläger auch tatsächlich in Vermögensverfall. Der Widerruf der Bestellung als Steuerberater könne auch nicht ausnahmsweise unterbleiben. Die Steuerrückstände des Klägers bestünden aus Lohn- und Umsatzsteuern in erheblicher Höhe. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass eine Gefährdung der Interessen der Auftraggeber gegeben sei. Für die Begründung im Einzelnen wird auf den Bescheid verwiesen.

Der Kläger hat Klage erhoben und trägt vor: Die im Widerrufsbescheid angegebenen Verbindlichkeiten seien im Wesentlichen zutreffend dargestellt. Allerdings stehe zu erwarten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Verbindlichkeiten des Klägers geordnet würden; ein Insolvenzplan werde z.Zt. erarbeitet und aller Voraussicht nach von den Gläubigern genehmigt werden. Bis…habe er von seinen Verbindlichkeiten bereits…EUR durch Verwertung von Vermögensgegenständen getilgt. Weiteres Grundvermögen stehe zur Verwertung an. Nach einem Verkauf würden die Verbindlichkeiten um weitere ... EUR reduziert werden. Mit drei Banken habe er Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen. Der Insolvenzplan sei wegen der schleppenden Tätigkeit des Insolvenzverwalters noch nicht aufgestellt worden. Er, der Kläger, erziele derzeit Einkünfte aus seiner freiberuflichen Tätigkeit. An den Insolvenzverwalter führe er monatlich zwischen…und ... EUR ab. Die Kaufpreisraten für seine frühere Kanzlei beliefen sich auf ca. ... EUR im Monat. Weiter trägt der Kläger vor, aufgrund des mit der Steuerberater-GbR geschlossenen Dienstvertrags habe er keinen Zugriff auf Mandantengelder.

Der Kläger beantragt,

den Bescheid über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater vom…aufzuheben.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie wiederholt und vertieft die Begründung des Widerrufsbescheids. Sie trägt ergänzend vor, die Abgabenrückstände betrügen am…insgesamt ... EUR. Davon entfielen auf rückständige Einko...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge