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Bescheid für … über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Nießbrauchsrecht: entgeltlicher Verzicht als privates Veräußerungsgeschäft
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts oder der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht als privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG gewertet werden kann.

Tatsächlich stellt der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht keine Veräußerung, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang dar. Veräußerungsähnliche Vorgänge fallen jedoch nicht unter die Regelung des privaten Veräußerungsgeschäftes in § 23 EStG.

So auch die Auffassung des FG Münster, Urteil v. 12.12.2023, 6 K 2489/22 E.

Unter dem Aktenzeichen IX R 4/24 prüft aktuell der BFH, ob insoweit ein Tatbestand des § 23 EStG gegeben ist.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz. 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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