Zur Planung der übrigen Personalkosten gehören
- die Planung der Gemeinkostenlöhne,
- die Planung der Gehälter und
- die Planung der Personalnebenkosten.
Gemeinkostenlöhne
Gemeinkostenlöhne sind Löhne bzw. Lohnanteile, die sich den Erzeugnissen nicht direkt als Fertigungslohn zuordnen lassen. Dazu gehören erstens die anteiligen Gemeinkostenlöhne der Mitarbeiter, die im Regelfall Fertigungslohn beziehen, die sog. direkten Lohnempfänger (z. B. für Wartezeiten bei Maschinenstillstand oder für Reinigungsarbeiten). Zweitens fallen in diese Rubrik die gesamten Löhne der Mitarbeiter, die keinen Fertigungslohn beziehen, also nicht unmittelbar am Erzeugnis arbeiten (z. B. Teileversorger in der Produktion). Gemeinkostenlöhne direkter Lohnempfänger werden meist mithilfe prozentualer Zuschläge auf die Fertigungslohnkosten geplant.
Lohn- und Gehaltsplanung erfordert abgeschlossene Personalplanung
Die Planung der Gemeinkostenlöhne der indirekten Lohnempfänger und die Planung der Gehälter setzen eine abgeschlossene Personalplanung für die einzelnen Kostenstellen voraus. Der sich daraus ergebende durchschnittliche Personalbestand im Planjahr wird mit dem erwarteten Lohn/Gehalt je Beschäftigten bewertet. Der erwartete Lohn (das erwartete Gehalt) lässt sich aus Istlöhnen, Istpersonalstand und voraussichtlichen Tarifsteigerungen berechnen.
Fehlzeitenvergütungen als Bestandteil der Personalnebenkosten?
Streng genommen sollte als Lohn (Gehalt) nur der (das) auf die geplante Anwesenheitszeit entfallende Lohn (Gehalt) ausgewiesen werden. Lohn- bzw. Gehaltsanteile für bezahlte Fehlzeiten, wie Feiertage, Urlaub, Weiterbildung oder Krankheit sind Bestandteil der Personalnebenkosten und damit grundsätzlich auch als solche auszuweisen. Da die Aufteilung der Bruttovergütung in Anwesenheitsvergütung und bezahlte Fehlzeiten aufwändig ist und zu Abstimmungsproblemen führen kann, verzichten darauf jedoch die meisten Unternehmen.
In einem nächsten Schritt werden die Löhne in ihren fixen und in ihren variablen Anteil aufgelöst. Als Fixkosten werden die Löhne betrachtet, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft auch bei einer Beschäftigung der Kostenstelle von null anfallen. Die übrigen Löhne werden als variabel eingestuft. Im Unterschied zu den Löhnen werden die Gehälter in der Praxis fast immer als fixe Kosten geplant.
Verrechnung der Personalnebenkosten
Nach der Planung der Lohn- und Gehaltskosten werden die Personalnebenkosten geplant (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Weihnachtsgeld, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung). Die Personalnebenkosten werden in der Praxis aus Vereinfachungsgründen nicht gesondert für jede einzelne Kostenstelle, sondern für das Unternehmen insgesamt geplant und danach im Verhältnis der geplanten Personalkosten auf die Kostenstellen verteilt.